UKV – Union Krankenversicherung AG
UKV VorsorgePRIVAT

UKV Brillenversicherung – sofort bis zu 400 € für Ihre neue Brille

  • ✓Bis zu 400 € ab Vertragsbeginn für Sehhilfen
  • ✓Alle 2 Jahre wieder verfügbar
  • ✓Keine Wartezeit
  • ✓Freie Wahl des Optikers
  • ✓Zusatzleistungen für LASIK, Hörhilfen, Vorsorge und Impfungen
Frau mit Brille beim Optiker

Mehr als eine klassische Brillenversicherung

Der Tarif verbindet Leistungen für Sehhilfen mit weiteren Vorsorgebausteinen.

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Freie Optikerwahl

Standard- und Gleitsichtbrillen, Sonnenbrillen mit Sehstärke, Kontaktlinsen, Prismenbrillen und Reparaturen.

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Direkt ab Vertragsbeginn

Keine Wartezeit. Die Sehhilfe darf erst nach dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn gekauft werden.

◎

Ohne Gesundheitsprüfung

Der Tarif ist für Personen in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abschließbar.

Ihre Leistungen im Überblick

Tarifangaben gemäß der veröffentlichten UKV-Produktseite von innoverplus.

SEHHILFEN80 %

bis maximal 400 €

Bei einem Rechnungsbetrag bis 500 €; alle zwei Jahre wieder verfügbar.

LASIK100 %

bis insgesamt 1.500 €

Während der Vertragslaufzeit, mit Anlaufbegrenzungen.

VORSORGE100 %

bis 500 € pro Jahr

Für Vorsorgeuntersuchungen, mit Anlaufbegrenzungen.

HÖRHILFEN80 %

bis 800 €

In fünf Kalenderjahren; GKV-Vorleistung erforderlich.

IMPFUNGEN100 %

bis 300 €

In zwei Kalenderjahren, inklusive Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.

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Monate Wartezeit

Versicherungsschutz ab dem im Versicherungsschein genannten Beginn.

Leistungsdetails

LeistungErstattungWichtiger Hinweis
Sehhilfen und Reparaturen80 %, max. 400 €sofort und dann alle zwei Jahre
Refraktive Chirurgie / LASIK100 %, max. 1.500 €1. Kalenderjahr max. 200 €; erste zwei zusammen max. 500 €
Vorsorgeuntersuchungen100 %, max. 500 € / Jahr1. Kalenderjahr max. 200 €; erste zwei zusammen max. 500 €
Schutzimpfungen100 %, max. 300 €In zwei Kalenderjahren
Hörhilfen80 %, max. 800 €In fünf Kalenderjahren; GKV-Vorleistung erforderlich

Maßgeblich sind die Tarif- und Versicherungsbedingungen. Bedingungen als PDF ansehen.

So kann die Erstattung aussehen

Die UKV erstattet 80 % des Kaufpreises bis zu einem Kaufpreis von 500 €, somit maximal 400 €.

Beispiel 1

Brille für 500 €

400 € Erstattung

80 % vom Kaufpreis.

Beispiel 2

Brille für 400 €

320 € Erstattung

80 € verbleiben im verfügbaren Rahmen für Reparaturen oder eine weitere Brille.

So sichern Sie sich den Brillenzuschuss

  1. 1

    Antrag stellen

    Stellen Sie direkt hier den Antrag.

  2. 2

    Antragsbestätigung

    Sie erhalten sofort eine Bestätigung über den Antragseingang bei uns.

  3. 3

    Versicherungsschein

    Innerhalb von 3 bis 5 Werktagen erhalten Sie Ihren Versicherungsschein per Post.

  4. 4

    Optiker besuchen

    Wichtig: Erst nach Vertragsbeginn besuchen Sie den Optiker Ihrer Wahl und kaufen Sie Ihre neue Brille.

  5. 5

    Zuschuss erhalten

    Sie reichen die Rechnung per Mail oder über die App ein und erhalten Ihren Zuschuss in wenigen Tagen auf Ihr Konto.

In wenigen Minuten zum Versicherungsschutz

Einfach, sicher und vollständig digital – kein Papierkram, keine Wartezeit.

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Versicherer: Union Krankenversicherung AG (UKV)

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Ihr Beitrag

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17,45 €
monatlich

Ihre versicherten Leistungen

Brillen
400 € Zuschuss ab Vertragsbeginn, alle 2 Kalenderjahre (auch für Sonnenbrillen und Kontaktlinsen)
Lasik
Zuschuss für Augenlaserbehandlungen
Hörgeräte
80% Kostenerstattung für Hörhilfen
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wann kann ich den 400 € Zuschuss erstmals nutzen?
Sofort ab Vertragsbeginn – danach alle zwei Kalenderjahre.
Gilt der Zuschuss auch für Sonnenbrillen oder Kontaktlinsen?
Ja, für Brillen, Sonnenbrillen mit Sehstärke und Kontaktlinsen.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, nur eine kurze Frage zu Hörgeräten (hat keinen Einfluss auf Brillen und LASIK).
Kann ich den Optiker frei wählen?
Ja, Sie können jeden Optiker in Deutschland frei auswählen – auch Online-Optiker.

Vertragsbeginn & Gesundheit

Letzte Angaben vor Ihren persönlichen Daten

Alle Gesundheitsdaten werden streng vertraulich behandelt

Persönliche Daten

Angaben zum Antragsteller

Angaben zum versicherten Kind

Abweichende Adresse des Kindes (nur falls unterschiedlich vom Antragsteller)
für evtl. Rückfragen, keine Werbeanrufe

Zahlungsdetails und Antrag

Letzte Angaben für Ihren Antrag

Nur noch ein Schritt – gleich geschafft!
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SSL-verschlüsselt  ·  14 Tage Widerrufsrecht  ·  Freie Optikerwahl

Vielen Dank für Ihren Antrag!

Ihr Antrag wurde erfolgreich übermittelt und wird umgehend bearbeitet.

Wir haben Ihren Antrag erfolgreich erhalten und leiten ihn umgehend an die Union Krankenversicherung AG weiter.

Sie erhalten Ihre Versicherungsbestätigung innerhalb weniger Tage per E-Mail.

Ab dem können Sie Ihren 400 € Zuschuss nutzen.

Bitte beachten Sie: Nur Brillen und Sehhilfen, die nach dem Vertragsbeginn gekauft werden, sind vom Zuschuss abgedeckt.

Sie brauchen nichts weiter zu tun – wir kümmern uns um alles.

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der Union Krankenversicherung AG zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie hier als PDF.
Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail
kontakt@innoverplus.de
oder telefonisch unter
(04462) 209 7799

Sie können sich sicher fühlen: Ihr Antrag wurde erfolgreich übermittelt und wird nun von unserem Team an die UKV weitergeleitet.

Bei Fragen oder Wünschen sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

FAQ – UKV VorsorgePRIVAT

Sie erhalten sofort ab Vertragsbeginn den Zuschuss für Ihre neue Brille. Schließen Sie den Tarif ab, wählen Sie den gewünschten Versicherungsbeginn zum Monatsersten. Wichtig: Bestellen Sie Ihre neue Sehhilfe erst nach Vertragsbeginn bei einem Optiker Ihrer Wahl. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei der UKV ein. Die Erstattung erfolgt auf Ihr Konto.

Der Tarif erstattet 80 % des Rechnungsbetrags bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 Euro, somit max. 400 Euro.

Für Sehhilfen steht Ihnen ab Vertragsbeginn ein Erstattungsrahmen von bis zu 400 Euro zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens können Rechnungen für versicherte Sehhilfen und Reparaturen eingereicht werden.

Nein. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Entscheidend ist eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der die Sehstärke bzw. die Dioptrienwerte hervorgehen.

Ja. Die Erstattung für Sehhilfen ist nicht davon abhängig, dass sich Ihre Sehstärke verändert hat.

Versichert sind unter anderem Standardbrillen, Gleitsichtbrillen, Sonnenbrillen mit Sehstärke, Kontaktlinsen sowie Reparaturen.

Ja. Sonnenbrillen mit Sehstärke gehören zu den versicherten Sehhilfen.

Ja. Auch Gleitsichtbrillen können im Rahmen des Tarifes erstattet werden.

Ja. Reparaturen an versicherten Sehhilfen können mit eingereicht werden. Sie werden im Rahmen des verfügbaren Erstattungsbetrags für Sehhilfen berücksichtigt.

Ja. Der Kaufort ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass ein gültiger Kaufbeleg vorliegt und die Rechnung die erforderlichen Angaben zu den Dioptrienwerten und Ihren Namen und Ihre Anschrift enthält.

Für refraktive Chirurgien, zum Beispiel LASIK, werden 100 % der Kosten bis insgesamt 1.500 Euro während der Vertragslaufzeit erstattet. In den ersten Jahren gelten Anlaufbegrenzungen: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen bis zu 500 Euro.

Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten werden zu 100 % bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr erstattet. In den ersten beiden Kalenderjahren gelten Anlaufbegrenzungen: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro und in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen bis zu 500 Euro.

Erstattet werden 100 % der Kosten für Schutzimpfungen im Inland, Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe bis zu insgesamt 300 Euro in zwei Kalenderjahren.

Für Hörhilfen werden 80 % bis maximal 800 Euro in fünf Kalenderjahren erstattet. Voraussetzung ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Auch Reparaturen von Hörhilfen können mitversichert sein.

Rechnungen können bequem per E-Mail oder über die App eingereicht werden.

Nein. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei der UKV ein.

Nach Einreichung der Rechnung erfolgt die Erstattung in der Regel innerhalb weniger Werktage auf Ihr angegebenes Konto.

Die Leistungsabwicklung erfolgt durch die UKV – Union Krankenversicherung AG.

Für Kinder und Jugendliche gilt ein vergünstigter Beitrag. Ab dem Erwachsenenalter gilt ein einheitlicher Beitrag für die ältere Altersgruppe.

Nein. Die Inanspruchnahme versicherter Leistungen führt nicht zu einer individuellen Beitragserhöhung.

Der Versicherungsbeginn ist zum nächsten Monatsersten möglich. Der Versicherungsschutz gilt ab dem im Versicherungsschein genannten Termin.

Nein. Für den Tarif VorsorgePRIVAT gelten keine Wartezeiten.

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. In der Praxis läuft der Vertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Beispiel: Beginn 01.03.2026, Vertragsablauf 31.12.2027.

Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

Ja. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen.

Ja. Gerade für Personen, die bereits eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, ist der Tarif interessant.

Nein. Sie können den Optiker frei wählen.

Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Tarif eignet sich damit als Ergänzung zur GKV.

Nein. Der Tarif ist als Ergänzungsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte konzipiert.

Nein. Für diesen Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Der Tarif wird von der UKV – Union Krankenversicherung AG angeboten.

Ja. Die Tarif- und Versicherungsbedingungen können vor Abschluss hier eingesehen werden. Sie bekommen diese auch noch einmal im Onlineantrag zur Verfügung gestellt.